Wer in Österreich mit einem Kraftfahrzeug unterwegs ist, muss nicht nur einen Erste Hilfe Kurs haben, sondern auch das richtige Verbandszeug mitführen. Aber auch Betriebe benötigen entsprechende Erste Hilfe Kästen und ausgebildete Ersthelfer. Der Samariterbund empfiehlt Verbandszeug die der ÖNORM V 5101 (KFZ), ÖNORM V 5100 (Motorrad/Roller) bzw. ÖNORM Z 1020 (Betriebe) entsprechen, da es die wichtigsten Gegenstände für die Erstversorgung von Verletzen enthalten. Aber auch in jedem Haushalt sollte ein Erste-Hilfe-Kasten für den Fall der Fälle bereit stehen. Hier erfährt ihr, was ein Erste-Hilfe-Kasten bzw. Verbandskasten beinhalten sollte und wie man sich richtig bei einem Notfall verhält.
“In Österreich werden jährlich etwa 800.000 Unfälle registriert, 3.000 Unfälle haben einen tödlichen Ausgang. Rund 75 % aller Unfälle passieren im Heim- und Freizeitbereich bei Haushalt, Gartenarbeit und Hobby. Die häufigste Todesursache im Kindesalter sind Unfälle. Zur Vermeidung von Unfällen gehört sicheres und defensives Fahren ebenso wie die Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit des Fahrzeuges und die richtige Bereifung. Alkohol, Übermüdung und Selbstüberschätzung sind nach wie vor die Hauptursachen für schwere Verkehrsunfälle. Im Straßenverkehr kommt der Hilfe Verunglückter durch andere Verkehrsteilnehmer besondere Bedeutung zu.
Erste Hilfe leisten ist wichtig und richtig!
Laut Rechtsgrundlage: § 102 Kraftfahrgesetz (KFG) ist jeder Kfz-Lenker in Österreich verpflichtet, auf allen Fahrten Verbandzeug mitzuführen, das zur Wundversorgung geeignet ist. Dieses muss in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt sein. Ein spezieller Verbandskasten bzw. Erste-Hilfe-Kasten fürs Auto ist zwar nicht dezidiert vorgeschrieben, für den Notfall aber trotzdem empfehlenswert. Im Gegensatz zur Warnweste und zum Pannendreieck, die nur in mehrspurigen KFZ verpflichtend mitgeführt werden müssen, muss Verbandszeug auch bei einspurigen Kraftfahrzeugen mit an Bord. Wir haben den richtigen Erste Hilfe Kurs für dich! Erste-Hilfe-Sets sind nicht ewig verwendbar auch hier gibt es ein Mindesthaltbarkeitsdatum und einige Vorschriften.
Wenn Sie zu einem Unfall kommen beachten Sie folgende Grundregeln:
- Halten Sie an und sichern Sie die Unfallstelle mit Warnblinkanlage und Pannendreieck ab. Stellen Sie das Pannendreieck in ausreichendem Abstand vor der Unfallstelle auf.
- Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Situation (Anzahl Verletzte, Lebensfunktionen, Feuer) und achten sie auf ihren Selbstschutz
- Stoppen Sie weitere Verkehrsteilnehmer zur Hilfe und zur Alarmierung (Notrufe und weitere wichtige Telefonnummern) der Einsatzkräfte.
- Achten Sie auf das Richtige Verhalten am Notruf
- Retten Sie die Verletzten soweit wie möglich aus der Gefahrenzone und beginnen Sie mit den Lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- Bekämpfen Sie eventuelle Brände am Unglücksfahrzeug.
- Verhalten im Brandfall
- Weisen Sie die Einsatzkräfte ein und geben Sie ihnen alle notwendigen Informationen.
- Erste Hilfe kann man nicht aus einer Broschüre lernen. Besuchen Sie einen Kurs.
Der richtige Erste Hilfe Koffer für ihren Betrieb
Erste Hilfe Koffer Typ 1 gemäß ÖNORM Z 1020, für Betriebe bis 5 Arbeitnehmer und für Betriebe bis 20 Arbeitnehmer. Es gibt auch spezielle Erste Hilfe Koffer für Gastronomie- und Lebensmittelindustrie sowie für Maschinen- und Chemieindustrie. Für Erste Hilfe Koffer gibt es eine spezielle Wandhalterung – und können so rasch aus der Halterung entfernt werden. Sie sollten Ihren Erste Hilfe Koffer regelmäßig überprüfen und fehlende Teile nachfüllen. Hier gibt es detaillierte Infos über die Bestellung von Ersthelferinnen und Ersthelfer in Arbeitsstätten und hier haben wir 5 Dinge, die Sie über die Arbeitsinspektion wissen sollten.Siehe auch Erste-Hilfe-Ausstattung – WKO.
- Erste Hilfe Koffer – Erste Hilfe Verbandskasten nach ÖNORM Z 1020
- PRÜFLISTE TYP 1 – Betriebe bis 5 Arbeitnehmer
- PRÜFLISTE TYP 2 – Betriebe bis 20 Arbeitnehmer
- PRÜFLISTE TYP 1 – STERILTEILE LÄNGER HALTBAR – Betriebe bis 5 Arbeitnehmer
- PRÜFLISTE TYP 2 – STERILTEILE LÄNGER HALTBAR – Betriebe bis 20 Arbeitnehmer
- PRÜFLISTE TYP 1 “GASTRO” – Betriebe bis 5 Arbeitnehmer
- PRÜFLISTE TYP 2 “GASTRO” – Betriebe bis 20 Arbeitnehmer
- PRÜFLISTE TYP 1 “GASTRO” – STERILTEILE LÄNGER HALTBAR – Betriebe bis 5 Arbeitnehmer
- PRÜFLISTE TYP 2 “GASTRO” – STERILTEILE LÄNGER HALTBAR – Betriebe bis 20 Arbeitnehmer
Haus- bzw. Zivilschutzapotheke
Eine richtig ausgestattete und gepflegte Hausapotheke wird im Bedarfsfall gute Dienste leisten. Um auch für größere Ereignisse gut Vorgesorgt zu haben ist ein ausreichender Inhalt notwendig. Das gehört auf jeden Fall in eine Haus- bzw. Zivilschutzapotheke.Siehe auch Haushaltsapotheke: Neue Empfehlungen für die Vorsorge zu Hause – Zivilschutzverband Österreich.
Abgelaufene Artikel regelmäßig austauschen
Spätestens einige Jahre nach dem Kauf solltet ihr diverse Artikel aus eurem Erste-Hilfe-Kasten auf ihr Ablaufdatum überprüfen und die Autoapotheke gegebenenfalls austauschen. Insbesondere die Utensilien, die für den direkten Wundkontakt bestimmt sind – also Pflaster, Verbände, Auflagen und – müssen regelmäßig getauscht werden. Das Ablaufdatum findet sich direkt auf den betreffenden Artikeln und sollte nicht überschritten werden.
Mögliche Strafen
Wer kein oder nur mangelhaftes Verbandzeug dabei hat, muss bei einer etwaigen Kontrolle mit einer Geldstrafe rechnen. Gestraft wird, wenn die gesetzliche Vorgabe der staubdichten Verpackung eines ‚zur Wundversorgung geeigneten Verbandzeugs‘, aufbewahrt in einem widerstandsfähigen Behälter, nicht gegeben ist. Ob eine angebrochene Autoapotheke mit in die Jahre gekommenen Pflastern diese Anforderung erfüllt, beurteilt allerdings zunächst der kontrollierende Polizist – und in einem etwaigen Verfahren den Gegenbeweis zu erbringen kann schwierig sein. Es empfiehlt sich also, in jedem Kfz immer einen vollständigen Verbandskasten nach ÖNORM V 5101 und für einspurige KFZ einen vollständigen Verbandskasten nach ÖNORM V 5100 mitzuführen, dessen Inhalt sein Ablaufdatum noch nicht überschritten hat.
Erste Hilfe nach Ö-Norm
- ÖNORM EN 455 Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch;
- Teil 1: Anforderungen und Prüfung auf Dichtheit;
- Teil 2: Anforderungen und Prüfung der physikalischen Eigenschaften;
- Teil 3: Anforderungen und Prüfung für die biologische Bewertung
- ÖNORM V 5101 Erste-Hilfe-Ausstattung für mehrspurige Kraftfahrzeuge – Anforderungen, Prüfungen
- ÖNORM V 5100 Erste-Hilfe-Ausstattung für einspurige Kraftfahrzeuge – Anforderungen, Prüfungen
- ÖNORM K 2121 Erste-Hilfe-Schere – Abmessungen, Anforderungen, Prüfung
- ÖNORM K 2122 Dreiecktuch für Erste-Hilfe-Leistung – Abmessungen, Anforderungen, Prüfung
- ÖNORM EN 1789 Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung – Krankenkraftwagen
- ÖNORM H 6020 Lüftungstechnische Anlagen für medizinisch genutzte Räume – Projektierung, Errichtung, Betrieb, Instandhaltung, technische und hygienische Kontrollen
- ÖNORM EN 556 Sterilisation von Medizinprodukten – Anforderungen an Medizinprodukte, die als “STERIL” gekennzeichnet werden;
- Teil 1: Anforderungen an Medizinprodukte, die in der Endpackung sterilisiert wurden;
- Teil 2: Anforderungen an aseptisch hergestellte Medizinprodukte
- ONR 116004 Pflegerisches Gespräch im Rahmen des Dienstwechsels
Links:
- Notrufnummer 144 (wien.gv.at)
- 144 Notruf Niederösterreich
- Notruf APP – Direkt einen Rettungsnotruf auslösen
- Notrufe und Hotlines (wien.gv.at)
- Notrufnummern (oesterreich.gv.at)
- 14.4: Der Tag des „Rettungs “144” Notrufes“ – ASB Favoriten (samariter-favoriten.at)
- Reden wir über Notfallmedizin
- Der K-Kreis-Wien
- „Fort- und Weiterbildung“ = beim Samariterbund „groß“ geschrieben
- Samariterbund: Richtiges Verhalten bei Herannahen von Einsatzfahrzeugen
- Rettungsgasse bilden – wie fit sind Sie?
- Samariterbund: Testen Sie Ihr Erste-Hilfe-Wissen!
- Landkarte der Herzsicherheit – Definetzwerk
- Samariterbund: Wenn die Seele Hilfe braucht
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- Apps – die “Leben Retten” können
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- News • sam4u (samariterbund.net)