Training für das Leben
Erste-Hilfe-Auffrischungskurs gemäß § 26 ASchG und § 40 AStV
Einmal gelernte Fertigkeiten gehen schnell vergessen, wenn die entsprechende Übung fehlt. Ein regelmäßiger Auffrischungskurs lohnt sich also gerade bei der Ersten Hilfe, die man selten praktiziert, bei der aber im Ernstfall Handeln ohne Zögern gefragt ist. Für betriebliche Ersthelfer ist dieser Kurs alle vier Jahre, in der Dauer von acht Stunden bzw. alle zwei Jahre in der Dauer von vier Stunden gesetzlich vorgeschrieben.
Kursinhalte: Auffrischung des 16 Std. – Kurs – Sicherung einer Unfallstelle, Selbstschutz, Rettung, stabile Seitenlage, Wiederbelebung bei Herz-Kreislaufstillstand, Wundversorgung, u.v.m.
Dauer: 8 Stunden – Kosten: € 80,– (inkl. MWSt.)
Dauer: 4 Stunden – Kosten: € 70,– (inkl. MWSt.)
Bitte bringen Sie einen Lichtbildausweis mit!