Rettungsgasse bilden – wie fit sind Sie?

Aufgrund mehrerer aktueller Anlässe möchten wir die “Rettungsgasse” wieder einmal zum Thema machen. Sie ermöglicht es den Einsatzkräften auf Autobahnen, zügig durch den Stau zu Personen in Not zu gelangen. Die Bildung der Rettungsgasse klappt inzwischen in den meisten Fällen, aber noch nicht immer. Seit 1. Jänner 2012 ist auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen bei Staubildung die Rettungsgasse Pflicht! Rettung, Feuerwehr und sonstige Einsatzkräfte sind dadurch um bis zu vier Minuten schneller vor Ort. Die Überlebenschancen von Schwerverletzten steigen so um bis zu 40 %.

“Die Rettungsgasse muss gebildet werden, sobald sich ein Stau bildet; nicht erst wenn sich Einsatzfahrzeuge nähern. Gebildet wird sie im Durchschnitt ab einer Geschwindigkeit von 20 km/h. Wer unsicher ist, welche Spur er freihalten muss, bzw. wo er sich einordnen soll, kann als Hilfe seine rechte Hand verwenden. Die Rettungsgasse hilft mit, die Verkehrssicherheit zu verbessern, denn das richtige Verhalten bei Herannahen von Einsatzfahrzeugen ist von allen Verkehrsteilnehmern besonders wichtig. In Wien ist vor allem auf der Süd-Ost-Tangente besondere Vorsicht geboten”, erklärt Karl Svoboda, geschäftsführender Obmann vom Samariterbund Favoriten.

So funktioniert die Rettungsgasse – YouTube

Häufige Fragen zur Rettungsgasse

Darf oder muss man den Pannenstreifen beim Ausweichen nach rechts mitbenützen?

Ja, darf man, sofern es notwendig ist, eine ausreichend breite Rettungsgasse zu bilden. Prinzipiell sollte man aber versuchen, den Pannenstreifen so weit wie möglich freizuhalten.

Wie verhält man sich richtig, wenn sich eine Autobahn teilt, oder bei Autobahnabfahrten?

In solchen Stellen ist darauf zu achten, dass ein Rettungsfahrzeug die Richtung der Weiterfahrt frei wählen kann. Oberstes Prinzip ist immer, das Einsatzfahrzeug nicht zu behindern.

Was passiert wenn man nicht bei der Bildung der Rettungsgasse mitmacht?

Aus der gesetzlichen Verpflichtung zur Bildung der Rettungsgasse folgt natürlich auch eine mögliche Bestrafung für jene, die das nicht tun. Nicht mitzumachen kann bis mehrere Hundert Euro kosten. Wer dabei ein Einsatzfahrzeug, ein Fahrzeug des Straßendienstes oder der Pannenhilfe behindert, muss sogar mit einem Strafrahmen bis 2.180 Euro rechnen. Einem Einsatzfahrzeug nachzufahren, das mit Blaulicht die Rettungsgasse befährt, wird übrigens ebenfalls bestraft.

Seit 1. September 2019 ist das verbotene Befahren der Rettungsgasse ein Vormerkdelikt. Für Lenker von mehrspurigen Kraftfahrzeugen immer, bei Lenkern von einspurigen Kraftfahrzeugen kommt es nur dann zu einer Vormerkung, wenn das Befahren der Rettungsgasse zu einer Behinderung von Einsatzfahrzeugen, Fahrzeugen des Straßendienstes, der Straßenaufsicht oder des Pannendienstes geführt hat.

Mitdenken seitens der Autofahrer gefragt

Häufig wird in der jeweiligen Situation entschieden werden müssen, wie man sein Fahrzeug am wirkungsvollsten aus dem Weg schafft und wie weit man ausweichen muss, damit eine ausreichend breite Rettungsgasse entsteht. Unabdingbar dafür ist, immer ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen einzuhalten – selbst im langsamen Kolonnenverkehr.

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Bild: Samariterbund