Samariterbund: Richtiges Verhalten bei Herannahen von Einsatzfahrzeugen

Ein plötzlich auftauchendes Blaulicht im Rückspiegel und dazu das Heulen des Folgetonhorns – das sind ein oder mehrere Einsatzfahrzeuge auf dem Weg zu einem Notfallort. Eine Situation, die einige AutofahrerInnen erschrecken lässt und in diesem Moment vielleicht überfordert. Jetzt gilt es mit Bedacht Fahrmanöver einzuleiten. Sonst kommt es zu Situationen die nicht nur für die AutofahrerInnen selbst, sondern auch für das herannahende Einsatzfahrzeug schnell gefährlich werden können.

KFV Unfallbilanz 2021: Unfallzahlen in Österreich steigen wieder deutlich an: Ein Unfall, eine Verletzung, eine schwere Erkrankung, ein Brand oder ein Verbrechen – schnell kann es passieren, dass man auf professionelle Hilfe angewiesen ist. Unsere Samariterbund Einsatzlenker:innen absolvieren eine spezielle Einsatzlenkerschulung sowie ein spezielles Fahrsicherheitstraining  und haben eine spezielle Ausbildung in Notfallmedizin. Sie fahren konzentriert und vorausschauend, sie können jedoch nicht jede Handlung der anderen Verkehrsteilnehmer*innen vorhersehen. Sie versuchen dabei nicht nur rasch, sondern auch sicher zum Einsatzort zu gelangen.  Diese Punkte sollte man immer beachten:

 

Das richtige  Verhalten jedes Einzelnen nach einem Unfall ist also entscheidend. Speziell das richtige Verhalten bei Unfällen im Tunnel bzw. bei Tunnelbrand  ist hier von großer Bedeutung. Ein Großteil der Verkehrsteilnehmer reagiert richtig, doch leider gibt es aber immer wieder Ausnahmen.

Spezielle Ausbildung für Einsatzlenker

“Wer denkt, dass Einsatzfahrzeuge „zum Spaß“ mit Blaulicht fahren, um beispielsweise nicht im Stau stehen zu müssen, liegt absolut falsch. Eine Blaulichtfahrt unterliegt strengen Voraussetzungen (“Gefahr in Verzug”), die Verwendung des Blaulichts wird sekundengenau elektronisch aufgezeichnet und automatisch an die Rettungsleitstelle gemeldet. Als Voraussetzung für das Lenken eines Einsatzfahrzeuges gibt es beim Samariterbund eine spezielle Einsatzlenkerausbildung mit Theorie- und Praxisprüfung sowie einem speziellen Fahrsicherheitstraining direkt mit dem Rettungsfahrzeug”, erklärt Karl Svoboda, geschäftsführender Obmann vom Samariterbund Favoriten.

Was ist überhaupt ein Einsatzfahrzeug?

Wenn wir dabei von Einsatzfahrzeugen sprechen, dann meinen wir damit das, was § 2 (25) der StVO als solche definiert, also ein Fahrzeug, das auf Grund kraftfahrrechtlicher Vorschriften als Warnzeichen (§ 22) blaues Licht und Schallzeichen mit Aufeinanderfolge verschieden hoher Töne führt, für die Dauer der Verwendung eines dieser Signale. Im praktischen Alltag erfüllen vier verschiedene Klassen diese Definition:

  1. Fahrzeuge der Rettung
  2. Fahrzeuge der Feuerwehr
  3. Fahrzeuge der Polizei
  4. Fahrzeug des Sicherheitsdienstes
  5. Sonstige Einsatzfahrzeuge (Blaulichtorganisationen)

 

Wer hat Vorrang?

Träfen sich also ein Krankenwagen und ein Polizeiauto, hätte ersterer im Einsatz Vorfahrt. Doch hier kommt der wichtigste Knackpunkt: All diese genannten Fahrzeuge sind zunächst einmal nur ganz normale Verkehrsteilnehmer, bis der Besatzung aufgrund eines Einsatzes befohlen wird, Blaulicht und/oder Folgetonhorn einzuschalten. Erst zu diesem Zeitpunkt bekommt das Fahrzeug Sonderrechte, die Ihr als Biker wiederum beachten müsst. Doch Vorsicht, bei uns ist das Einschalten des Folgetonhorns nicht zwingend vorgeschrieben. Insbesondere nachts aber oft genug auch tagsüber fahren viele Einsatzfahrzeuge, gerade in bewohntem Gebiet, auch nur mit Blaulicht, um die Anwohner nicht aus dem Bett zu werfen oder anderweitig zu stören. Behaltet also euren Rückspiegel permanent im Auge. Und: Auch ohne, dass die volle Festbeleuchtung eingeschaltet ist, dürft ihr immer davon ausgehen, dass die Besatzung dieser Fahrzeuge nicht so freiwillig auf der Straße unterwegs ist.

Ein Einsatzfahrzeug kommt selten allein

“Sind bei einem Einsatz notärztliche Maßnahmen nötig, so fährt das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) separat mit dem nächstgelegenen Rettungswagen im sogenannten „Rendezvous-System“ zum Einsatzort. Nach der Patientenversorgung fahren beide Einsatzfahrzeuge im Konvoi Richtung Zielkrankenhaus, wenn eine Notarztbegleitung notwendig ist. „Vor allem bei diesem Konvoi-Fahren kann es schnell zu gefährlichen Situationen kommen. Die Verkehrsteilnehmer:innen machen zwar dem vorausfahrenden Rettungswagen Platz, fahren aber dann öfters ohne genau zu schauen, einfach sofort wieder auf den Fahrstreifen zurück. Sie rechnen nicht damit, dass hinterher noch weitere Einsatzfahrzeuge wie auch Feuerwehr oder Polizei usw. folgen könnten. Es gilt daher, sich unbedingt zu vergewissern, ob nicht noch weitere Einsatzfahrzeuge folgen”, ergänzt Karl Svoboda.

Die richtige Reaktion

Wichtig dabei ist, nicht in Panik zu verfallen, sondern den Hausverstand einzuschalten.

  • Einsatzfahrzeugen ist unverzüglich Platz zu machen und Vorrang zu gewähren (gilt auch für Fußgänger & Radfahrer)
  • Nicht abrupt abbremsen; Tempo verringern & möglichst weit rechts fahren
  • Bushaltestellen eignen sich zum Ausweichen
  • Nicht direkt in Kurven oder an Straßenkuppen halten
  • Niemals im Tunnel stehenbleiben
  • Im Kreisverkehr besser eine weitere Runde fahren.
  • Nähert sich bei einer roten Ampelkreuzung von hinten ein Einsatzfahrzeug, darf das vordere Fahrzeug seitlich in die Kreuzung einfahren

 

Bei Staubildung: Rettungsgasse

Seit 2012 ist auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen bei Staubildung die Rettungsgasse Pflicht! Diese funktioniert jedoch nur dann, wenn sich alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer daran halten und den Einsatzkräften “rechtzeitig” eine schnelle und sichere Zufahrt zum Unfallort ermöglichen. D.h. die Rettungsgasse muss gebildet werden, sobald sich ein Stau aufzubauen beginnt, und nicht erst, wenn sich ein Einsatzfahrzeug nähert. Die Verpflichtung besteht nicht nur nach Unfällen, sondern auch z.B. bei täglichen Überlastungsstaus.

Was Sie nicht machen sollten

 Da wo Sie gerade stehen, stehen bleiben

  • Langsam weiterfahren
  • Bei Staus anhalten und das Fahrzeug verlassen
  • Den Einsatzfahrzeugen hinterher fahren
  • Langsam an Einsatzstellen vorbeifahren und filmen
  • Tragen sie als Autofahrer oder Radfahrer keine Kopfhörer.

Ein abruptes Abbremsen ist unbedingt zu vermeiden!

Besser ist, das Tempo zu verringern und möglichst weit rechts zu fahren. Bushaltestellen oder ähnliches eignen sich zum rechtzeitigen Ausweichen. Das Anhalten direkt in Kurven oder an Straßenkuppen ist sehr gefährlich, da die EinsatzlenkerInnen den Gegenverkehr nicht einschätzen können und somit kein sicheres Überholen möglich ist. Besser bereits davor oder danach Platz machen. In einem Tunnel darf man keinesfalls stehen bleiben. Fahren Sie mit normalem, nicht reduziertem Tempo weiter und weichen Sie nach dem Tunnel aus. Auch im Kreisverkehr ist es besser, eine weitere Runde zu fahren, als im Kreisverkehr oder direkt vor der Einfahrt einfach stehen zu bleiben.

Beharren Sie nicht auf den Vorrang, wenn ein Einsatzfahrzeug in den Kreisverkehr einfahren möchte. FußgängerInnen verzichten auf das Überqueren der Straße, auch auf einem Zebrastreifen. Sollten Sie andere FußgängerInnen bemerken, die beispielsweise durch ihr Smartphone oder Kopfhörer abgelenkt sind, oder weil es sich um Kinder oder beeinträchtigte Menschen handelt, sind diese zu warnen bzw. notfalls vom Betreten der Fahrbahn abzuhalten. Das Ausnutzen der „freien Bahn“ und somit das Nachfahren nach einem Einsatzfahrzeug ist verboten.

Hauptgefahr „rote Ampelkreuzungen“

Zu den gefährlichsten Situationen bei Einsatzfahrten zählt auch das Überqueren von roten Ampelkreuzungen. Gemäß StVO dürfen Einsatzfahrzeuge auch bei rotem Licht eine Kreuzung überqueren, müssen sich aber vergewissern, dass niemand gefährdet wird, weshalb das Einsatzfahrzeug kurz zum Stillstand gebracht wird. “Manche Verkehrsteilnehmer denken dann, dass ihnen das Einsatzfahrzeug den Vorrang gewährt und fahren los.

Landungen von Rettungshubschraubern

Sie sind eine wertvolle Ergänzung der bodengebundenen Rettungs- und Notarztsysteme. So ermöglichen der Einsatz von Rettungshubschraubern (RTH), den schnellen und schonenden Lufttransport zu einer Spezialklinik oder zur besten Versorgung. Das kann lebensentscheidend sein. Hubschrauber sind aber keine ungefährlichen Maschinen. Daher ist es auch hier wichtig, für einen sicheren Einsatz zu sorgen. Ein paar Hinweise und Regeln, die unbedingt zu beachten sind, helfen lebensgefährliche Situation für die RTH-Besatzung, Helfern, Patienten und Passanten zu vermeiden. Außerdem schützt es das teure Rettungsmittel, das nach diesem Einsatz möglichst unversehrt für die nächsten Lebensrettungseinsätze zur Verfügung stehen sollte. Bei Starts und Landungen ist daher folgendes zu beachten:

  • Pilot bestimmt den Landeort. Dazu “umkreist” der Hubschrauber erstmal den Einsatzort, um einen Überblick zu bekommen und den für ihn geeignetsten Landeort zu bestimmen.
  • Zum Landen wird i.d.R. keine fremde Hilfe benötigt und wenn, übernehmen das Einsatzkräfte, z.B. der Polizei, Rettungsdienste oder Feuerwehr mit dem Absicherung, Beleuchten und Markieren von geeigneten Stellen. Sind (noch) keine Rettungs- und Einsatzkräfte vor Ort, können Sie auf sich bzw. die Unfall-/Einsatzstelle durch Winken aufmerksam machen. Blenden Sie niemals die Piloten bzw. mit Laserpointer oder grellen Lichtern.  
  • Landeflächen sollten generell frei von Hindernissen sein, insbesondere von leicht aufzuwirbelnden Gegenständen (Steinchen, Scherben von Glascontainern, leichte Gartenmöbel …) bzw. diese sollten im Umkreis weggeräumt werden. Der Rotorabwind erzeugt starke Luftverwirbelungen!
  • Ein Sicherheitsabstand von mindestens 50 Metern (Fahrzeuge mindestens 20 Meter!) muss bei Landung und Start eines Rettungshubschraubers von jedem (auch Einsatzkräften) eingehalten werden.
  • Keine Personen hinter dem Hubschrauber (Luftverwirbelungen und Gefahr durch Heckrotor).
  • Hubschrauber starten und landen oft gegen die Windrichtung. Besondere Vorsicht, wenn der Hubschrauber sich dicht über dem Boden dreht.
  • Absperrungen und Weisungen der Einsatzkräfte ist unbedingt zu folgen. Ansonsten besteht Lebensgefahr, auch für andere.
  • Der Zutritt zum Rettungshubschrauber ist – für alle – untersagt, solange sich die Rotorblätter drehen und die Besatzung eine Annäherung (für Einsatzkräfte im Ausnahmefall) nicht sigalisiert haben. Generell ist Sichtkontakt zum Piloten (vorne rechts) zu halten.
  • Annäherns nur mit eingezogenem Kopf; Lose Teile, wie Brillen; Mützen etc. festhalten. Arme nicht heben, keine Gegenstände über Kopfhöhe. Hinweis: Bei starkem Wind können die Rotorblätter stark nach unten gedrückt werden.
  • Ansonsten gilt ohnehin: Nur zum Rettungshubschrauber gehen, wenn vom Hubschrauberpersonal signalisiert wurde, dass dies gefahrlos möglich ist. Interessierten Zivilpersonen ist dies nur nach Rücksprache mit den Rettungskräften vor Ort möglich. Bei Rettungsarbeiten und dem Patiententransport ist Abstand zu halten und nicht zu fotografieren/filmen!  
  • Am Rettungshubschrauber gilt in jedem Falle, dass Flugsteuerung und medizinische Geräte (am besten gar nichts) anfassen darf.
  • Bei Fotos und Videos vom Rettungshubschrauber und deren Veröffentlichung ist darauf zu achten, dass Persönlichkeitsrechte gewahrt werden. Das gilt auch für die Einsatzkräfte, aber insbesondere gegenüber den Betroffenen.
  • In der Nähe des Hubschraubers gilt generell Rauchverbot. Keine Feuer- und Hitzequellen.
  • Hinweis für Rettungskräfte am Hubschrauber, wenn die Rotorblätter bereits rotieren (z.B. zum schnellen Be-/Entladen): Heckleitwerk ist die Grenze für den dringenden Aufenthalt,  dahinter beginnt der Bereich des Heckrotors – Lebensgefahr.
  • Kein Anspruch auf Vollständigkeit!

Behinderung der Rettungskräfte durch Schaulustige

Nach einem Unfall ist das Wichtigste, dass sowohl Notarzt als auch Polizei. Feuerwehr, Rettung,  etc. möglichst schnell den Ort des Geschehens erreichen. Oftmals wird es den Rettungskräften aber nicht ganz so einfach gemacht. Schaulustige sammeln sich schnell um die Unfallstelle und beobachten das Geschehen anstatt zu helfen. Teilweise werden sogar Videoaufnahmen oder Fotos von den hilflosen Verletzten gemacht und ins Internet gestellt. Die so genannten Gaffer sind bei einem Unfall nicht ungefährlich. Sie sind oft dafür verantwortlich, dass Menschen in Not nicht rechtzeitig geholfen werden kann oder sie behindern die Einsatzkräfte der Polizei.

Blaulichtorganisation

Der umgangssprachliche Begriff Blaulichtorganisation ist eine Zusammenfassung aller Einsatzkräfte, die eine Berichtigung dazu haben, Blaulicht und Folgetonhorn auf ihren Einsatzfahrzeugen anzubringen und in bestimmten Situationen zu verwenden. Zu den Blaulichtorgansationen werden u.a. gezählt: Rettungsdienste (Berufsrettung Wien, Samariterbund, Rotes Kreuz, Malteser, Johanniter, Grünes Kreuz, ÄrztefunkdienstWasserrettung, Bergrettung, Flugrettung, Feuerwehr, Höhenrettung, Katastrophenschutz, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Polizei, Zoll, Justizwache, Militärstreife, …

„Polizei – bitte folgen“-Balken, Blaulicht, Funkgerät

Autos der Zivilstreifen von der Polizei sind leicht an ihrem eingebauten Blaulicht und an dem Licht-Balken in der Heckscheibe zu erkennen, auf dem „Polizei – bitte folgen“ steht. Die Wagen sind zudem auch mit Funkgeräten ausgestattet.

Blaulicht gibt es seit 1933

Blaue Rundumkennleuchten und anderes blaues Blinklicht (umgangssprachlich Blaulicht) werden im Straßenverkehr genutzt, um auf Einsatzfahrzeuge hinzuweisen. Es warnt andere Verkehrsteilnehmer vor Einsatz-, Unfall- und Gefahrenstellen sowie Einsatzfahrten und wird auch bei der Begleitung von Kolonnenfahrten benutzt.

In Deutschland wurde das Blaulicht 1933 eingeführt. Um Anforderungen des Luftschutzes zu erfüllen (Verdunklung), wurde damals für die Polizeifahrzeuge festgelegt, dass diese mit einem blauen Licht auszustatten sind, da blaues Licht die höchste Streuung in der Atmosphäre hat und daher für Bomber in großen Höhen nicht mehr sichtbar war. Im gleichen Jahr wurden die Feuerwehren den Polizeitruppen zugeordnet, der Feuerschutzpolizei. Somit wurden auch die Feuerwehren mit dem blauen Licht ausgestattet. In Österreich beruht die Einführung des Blaulichtes nach dem Anschluss im Jahr 1938 auf einem Runderlass des Reichsführers SS. Die Einführung des Blinklichtes bzw. der Rundumkennleuchte anstelle eines ruhig leuchtenden Lichtes erfolgte jedoch erst in den 1950er Jahren.

Das Zusatzprotokoll vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) sieht im Anhang I in Artikel 7 Absatz 3 vor, dass „Sanitätsfahrzeuge ein oder mehrere möglichst weithin sichtbare blaue Lichter blinken lassen sollten.“ Gemäß Absatz 4 soll das blaue Blinklicht 60–100 Lichtblitze in der Minute ausstrahlen. Auch der Farbton wird darin definiert.

Ein weiterer Grund für die Farbwahl ist, dass blaues Licht im Straßenverkehr unverwechselbar ist und somit auch von weitem sofort als Warnsignal wahrgenommen werden kann, da es im Gegensatz zu etwa rotem, gelbem, grünem oder weißem Licht weder in Lichtsignalen noch in der Straßen-, Baustellen- oder sonstigen Fahrzeugbeleuchtung vorkommt. Außerhalb des Straßenverkehrs kommen blaue Rundumleuchten selten vor; ein Beispiel dafür ist die Rollbahn-Befeuerung an Flughäfen.

Quelle: Wikipedia Rundumleuchte blau

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Bild: Samariterbund