Aufgrund neuer Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit sind auch wir zur barrierefreien Neu-Gestaltung unserer Website verpflichtet. Unsere IT-Abteilung arbeitet bereits mit Hochdruck an der Umstellung. Unsere Samariterbund Österreich Hauptseite (www.samariterbund.net) und vom Samariterbund Landesverband Wien (www.wien.samariterbund.net) entspricht bereits den gesetzlichen Vorgaben: Die Barrierefreiheitserklärung ist unter www.samariterbund.net/barrierefreiheitserklaerung zu finden.
Barrierefreiheitsgesetz – Neue Anforderungen
Das Barrierefreiheitsgesetz (kurz „BaFG“) wurde am 19. Juli 2023 im Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 76/2023 veröffentlicht. Damit wurde die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (EU-Richtlinie
2019/882 – European Accessibility Act, kurz „EAA“) ins nationale Recht umgesetzt. Betroffene Unternehmen sind verpflichtet, die Vorgaben des BaFG bis zum 28. Juni 2025 zu erfüllen. Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten, haben eine Reihe von Pflichten, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Barrieren melden und beseitigen: Nutzer:innen, die auf Barrieren stoßen, müssen diese melden können. Unternehmen sind verpflichtet, solche Meldungen ernst zu nehmen und die Barrieren zeitnah zu beseitigen.
Links:
- 3. Dezember = Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung
- Digitale Barrierefreiheit – Darauf kommt es an
- News & Stories – ASB Therapiebegleithunde Favoriten (samariter-favoriten.at)
- Menschen mit Behinderungen (oesterreich.gv.at)
- Übersicht – Leben mit Behinderung (wien.gv.at)
- Wien barrierefrei – wien.info
- Österreichischer Behindertenrat – Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs
- KOBV Österreich
- Verband – Österreichischer Behindertensportverband (ÖBSV)
- BSVÖ – Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (blindenverband.at)
- Thema „Behindertenberatung“ – Sozialinfo Wien
- Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung (wien.gv.at)