Neue Regelungen für Krankentransporte am 1. Juli 2025

Wer krank und gehunfähig ist, benötigt Hilfe beim Weg zur Behandlung. Die Österreichische Gesundheitskasse übernimmt Transportkosten, wenn ärztlich bescheinigt wird, dass die bzw. der gehunfähig erkrankte Versicherte oder Angehörige auf Grund ihres bzw. seines körperlichen oder geistigen Zustandes kein öffentliches Verkehrsmittel benutzen kann, auch nicht mit einer Begleitperson. 

Transportkosten werden dabei von der ÖGK in Höhe der vertraglich festgelegten Tarife für folgende Beförderungen übernommen. Der Samariterbund Favoriten möchte Sie über wichtige Neuerungen informieren.

Wichtige Änderung bei Krankentransporten in Österreich:

🚑 Für planbare Fahrten wird ein kleiner Selbstbehalt eingeführt.
➡️ Krankenbeförderung (z. B. Taxi): 7,55 € (Rezeptgebühr)
➡️ Krankentransport mit Sanitäter*in: 15,10 € (doppelte Rezeptgebühr)
➡️ Außerdem: Nur max. 28 Fahrten pro Jahr müssen bezahlt werden
 

💬 Warum?

Die Anzahl der Transporte ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Die ÖGK will mit dieser Maßnahme die Versorgung langfristig sichern.
 

🚨 Keine Sorge – das bleibt kostenlos:

 
✅ Zeitkritische Transporte (Notfälle und Rettungstransporte)
✅ Kinder
✅ Personen mit Rezeptgebührenbefreiung
✅ Medizinisch notwendige Fahrten zur Chemotherapie, Strahlentherapie und Dialyse
 
ℹ️ Mehr erfahren auf: www.gesundheitskasse.at/transport
 
 
Wir übernehmen Verantwortung!

Ihre SamariterInnen aus Wien Favoriten ❤️

Foto: Samariterbund