Was ist ein Therapiebegleithund?
Im Gegensatz zum Assistenzhund, der stets bei einem Menschen mit Behinderung lebt und diesen in seinem Alltag unterstützt, begleitet der Therapiebegleithund seinen Halter/seine Halterin bei Tiergestützten Interventionen im Rahmen von pädagogischen, psychologischen und sozialintegrativen Angeboten für Menschen aller Altersgruppen mit kognitiven, sozial-emotionalen und motorischen Einschränkungen, Verhaltensstörungen und Förderschwerpunkten, wie auch bei gesundheitsfördernden, präventiven und rehabilitativen Maßnahmen.
Therapiebegleithunde sind, ebenso wie Assistenzhunde, seit dem 01.01.2015 im §39a des Bundesbehindertengesetzes (BBG) geregelt. Eine zusätzliche Richtlinie des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz führt die näheren Bestimmungen dieses Gesetzes aus.