2023 kommen im Pflege-Bereich wieder einige Neuerungen auf uns zu. Eine umfassende Pflegereform soll Verbesserungen für den Pflegeberuf, die Pflegeausbildung sowie für Betroffene und deren pflegende Angehörige (inkl. 24-Stunden-Betreuung) bringen. Ab Mitte des Jahres wird unter gewissen Voraussetzungen für pflegende Angehörige ein Bonus ausgezahlt. Auch bringt das Jahr 2023 mit den Pflegeschulen eine neue Schulform mit neuen Lehrplänen und mehr Quereinsteiger. Zum einen wird Pflege als Lehrberuf etabliert, mit drei- bzw. vierjähriger Ausbildung zur Pflegeassistenz bzw. Pflegefachassistenz. Zum anderen bekommen den Bonus für pflegende Angehörige nun auch jene, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Der Samariterbund hat sich schlau gemacht und die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.
Besonders im Hinblick auf rechtliche Vorgaben und Qualitäts-Richtlinien muss die Pflegedienstleitung stets auf dem Laufenden sein. Vor allem zum Jahreswechsel gilt es deshalb, gesetzliche Änderungen und neue Richtlinien im Blick zu behalten – und möglichst schnell in die pflegerischen Tätigkeiten und Abläufe zu integrieren. Mit österreichweit acht Pflegekompetenzzentren, zahlreichen betreuten Wohneinrichtungen, Senioren-WGs und Tageszentren tragen wir vom Samariterbund dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung. Und unsere bewährten Dienstleistungen wie Hauskrankenpflege, Heimhilfe oder Besuchsdienst helfen Senior*innen dabei, mit Unterstützung so lang wie möglich eigenständig leben zu können.
Ab 2023: Anpassung des Pflegegelds
Das Pflegegeld wird seit dem Jahr 2020 jährlich in allen Stufen erhöht – und zwar um den sogenannten “Anpassungsfaktor” (nach § 108f ASVG). Für 2023 bedeutet das laut Sozialministerium eine Steigerung um 5,8 Prozent. Pflegegeldbezieher der Stufe 1 erhalten damit ab 1. Jänner monatlich rund 175 Euro pro Monat (bisher 165,40), in Stufe 2 bekommt man dann rund 322,70 Euro (bisher 305,00), in Stufe 3 ca. 502,80 Euro (bisher 475,20), in Stufe 4 etwa 754 Euro (bisher 712,70), in Stufe 5 1024,20 Euro (bisher 968,10). Für Betroffene in Stufe 6 gibt es künftig 1.430,20 Euro (bisher 1.351,80) und in Stufe 7 1.879,50 Euro (bisher 1.776,50).
Ab 1. Jänner 2023: Erschwerniszuschlag bei Pflegegeldeinstufung
Im Rahmen der Pflegerefom wird außerdem ab 1. Jänner der Erschwerniszuschlag bei der Pflegegeldeinstufung für Menschen mit einer schweren geistigen oder schweren psychischen Behinderung erhöht (insbesondere einer demenziellen Beeinträchtigung) – und zwar von derzeit 25 auf 45 Stunden pro Monat. Darüber hinaus entfällt die Anrechnung eines Betrages von 60 Euro von der erhöhten Familienbeihilfe auf das Pflegegeld. Auch sind Zuwendungen zu den Kosten von Pflegekursen für pflegende Angehörige geplant. Die Antragsfrist beim Pflegekarenzgeld wird von derzeit zwei Wochen ab dem Beginn der Pflegekarenz, Pflegeteilzeit oder Familienhospizkarenz auf bis zu zwei Monate erhöht.
Aufstockung der Förderung für 24-Stunden-Pflege
Auch eine Aufstockung der Förderung für die 24-Stunden-Betreuung daheim ist geplant – um circa 16,67 Prozent. Wird eine selbstständige Betreuungskraft eingesetzt, gibt es statt monatlich 275 Euro künftig 320 Euro Zuschuss. Bei zwei selbstständigen Betreuungskräften beträgt die Zuwendungshöhe künftig 640 Euro (statt 550). Stellt man die Betreuungskraft an, beträgt die Förderhöhe für eine Kraft 640 Euro (statt 550), bei zwei Kräften 1.280 Euro (statt 1.100).
Mitte 2023: Pflegende Angehörige erhalten Geld-Bonus
Eine finanzielle Verbesserung gibt es ab Mitte 2023 für einen Teil der pflegenden Angehörigen. Sie erhalten unter gewissen Bedingungen einen jährlichen Geld-Bonus. Voraussetzung für den Bezug ist, dass man seit mindestens einem Jahr einen nahen Angehörigen pflegt, mit dem man im gemeinsamen Haushalt lebt. Der Pflegebedürftige muss Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 4 haben. Zudem darf das monatliche Durchschnittseinkommen des pflegenden Angehörigen 1.500 Euro netto nicht überschreiten. Ausbezahlt werden soll der Bonus in monatlichen Teilbeträgen. Die Höhe des Bonus ist grundsätzlich mit 1.500 Euro jährlich festgelegt, 2023 werden allerdings nur 750 Euro ausgezahlt. Der Bonus ist unpfändbar und darf nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden, ab 2025 soll er valorisiert werden.
Mehr Urlaub für Pflege-Beschäftigte ab 43
Mehr Urlaub soll es für alle Beschäftigten im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege ab vollendetem 43. Lebensjahr geben. Sie erhalten Anspruch auf die sechste Urlaubswoche, wobei der Anspruch in einer Übergangsphase bis 2026 finanziell abgegolten werden kann. Umfasst sind sowohl der sogenannte gehobene Dienst als auch Pflegefachassistentinnen und Pflegeassistentinnen. Das gilt sowohl für Tätigkeiten in stationären Einrichtungen (wie Krankenanstalten und Pflegeheimen) als auch bei mobilen Diensten.
Zeitguthaben für Nachtdienste in Pflegeheimen ab 2023
Außerdem erhalten ab 2023 alle Pflegekräfte, die in Pflegeheimen Nachtdienste leisten, ein Zeitguthaben von zwei Stunden. Bisher war dies nicht in allen Bundesländern der Fall. Neuerlich ausbezahlt wird auch im Jahr 2023 der Gehalts-Bonus für die in der Pflege Tätigen. Der erstmals 2022 gewährte Bonus lag bei rund 2.000 Euro brutto und wurde im Dezember ausbezahlt. 2023 soll der Zuschuss möglichst monatlich ausgezahlt werden. Die genaue Höhe ist noch nicht fix und wird vom Bund noch fixiert – in Abstimmung mit den Bundesländern.
Links und Quellen:
- KV-Infoplattform – (kollektivvertrag.at)
- Gehaltstabellen (younion.at)
- https://pflege.gv.at/so-finden-sie-die-passende-pflege-und-betreuung
- https://pflege.gv.at/pflegereform-2022
- https://www.pflege.at/lexikon/pflegedienstleitung
- https://www.pflege.at/news/34714/das-bringt-2023-pflegeschulen-neue-lehrplaene-mehr-quereinsteiger
- https://www.studium.at/das-bringt-2023-pflegeschulen-neue-lehrplaene-mehr-quereinsteiger
- Die Pflegereform in Österreich 2023: Ein Überblick | Medi-Karriere
- Pflege und Betreuung: Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs (samariterbund.net)
- Wohnen und Soziale Dienstleistungen: Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs (samariterbund.net)
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