Samariterbund: Eltern-Kind-Pass statt Mutter-Kind-Pass ab 2024

Das 1974 eingeführte gelbe Büchlein wird umbenannt, in seinen Leistungen erweitert und digitalisiert. Der Mutter-Kind-Pass ist fast 50 Jahre alt. In Österreich werden jährlich rund 80.000 Kinder geboren, 50.000 davon sind Erstgeburten. Seit der Einführung hat das Vorsorgeprogramm zehntausenden Kindern und auch Müttern in Österreich das Leben gerettet und ein gesundes Leben ermöglicht. Die vorgeschrieben Untersuchungen sind verpflichtend, um das Kinderbetreuungsgeld vollständig zu erhalten. Der Samariterbund hat sich informiert und die wesentlichen Punkte zusammengefasst:

Im Rahmen der Reform umfasst das Vorsorgeprogramm für Schwangere und junge Eltern und deren Kinder auch deutlich mehr Leistungen. Diese Leistungen werden künftig um eine psychosoziale Beratung, ein weiteres Hebammengespräch, eine zusätzliche Ultraschall-Untersuchung und ein zusätzliches Hörscreening für Neugeborene erweitert. Auch das Angebot einer Elternberatung sowie einer Ernährungs- und Gesundheitsberatung werden aufgenommen. Der Kassenvertrag für den Mutter-Kind-Pass bleibt bestehen, nachdem sich die Ärztekammer mit dem Bund und der Sozialversicherung geeinigt hat.

“Der Mutter-Kind-Pass hat seit seiner Einführung vor fast 50 Jahren vielen Kindern ein gesundes Aufwachsen ermöglicht. Die Einigung mit den Ärztinnen und Ärzten stellt sicher, dass auch in Zukunft alle Kinder die beste Versorgung bekommen. Die Erweiterung zum Eltern-Kind-Pass mit zusätzlichen Leistungen ist gerade für Familien mit geringem Einkommen enorm wichtig.”

Digitalisierung bereitet Zettelwirtschaft ein Ende

Der Pass wird digitalisiert und die zuständigen Ministerien in einem eigenen System vernetzt. Mit der Digitalisierung soll die Dokumentation der Untersuchungsergebnisse deutlich verbessert werden. So können Befunde zwischen behandelnden Ärzten und Hebammen in elektronischer Form leichter weitergegeben werden. Die Digitalisierung verbessert auch die Absicherung bei einem Verlust des Passes. Geht er verloren, müssen die Ergebnisse von Untersuchungen und Beratungen neu angefordert werden. Auch mehrsprachige Informationen können den jungen Eltern in digitaler Form einfacher angeboten werden.

Bei erstem Kind künftig Elternberatung 

Die künftigen Elternberatungen sollen von den 400 bereits bestehenden Familienberatungsstellen durchgeführt werden. Sie sollen Themen wie Elternzeit, Karenz, Kinderbetreuungsgeld, Papamonat, Auswirkungen von Teilzeit auf die Pension, Pensionssplitting und den Wiedereinstieg in den Job beinhalten. Vor 20 Jahren wurde das Kinderbetreuungsgeld in Österreich eingeführt, das eine wesentliche Säule der Familienleistungen ist. Ab 1. Jänner wird das Kinderbetreuungsgeld, neben der Familienbeihilfe, dem Mehrkinderzuschlag, dem Kinderabsetzbetrag, dem Familienzeitbonus und dem Schulstartgeld jährlich automatisch an die Inflation angepasst und so erhöht, sodass unseren Familien in Zukunft mehr im Geldbörserl bleibt.

Der Mutter-Kind-Pass seit 1974

Bei der Einführung war das Hauptziel, die Säuglings- und Müttersterblichkeit zu senken – was auch erfolgreich gelang. Das Programm wurde seither kontinuierlich weiterentwickelt. Heute steht die Früherkennung von Gesundheitsrisiken, Erkrankungen und Entwicklungsstörungen im Vordergrund. Durch das frühzeitige Entdecken kindlicher Defizite können rechtzeitig Förderungsmaßnahmen ergriffen werden. Nach Feststellen einer Schwangerschaft erhält jede Schwangere mit Wohnsitz in Österreich von Ihrem betreuenden Arzt bzw. ihrer Ärztin einen Mutter-Kind-Pass. Der Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder bis zum fünften Lebensjahr. Die Durchführung der Untersuchungen in der Schwangerschaft und bis zum 14. Lebensmonat des Kindes ist Voraussetzung für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe. Für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes sind fünf Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen der werdenden Mutter und die ersten fünf Untersuchungen des Kindes verpflichtend durchzuführen und durch die ärztlichen Bestätigungen im Mutter-Kind-Pass nachzuweisen.

Quelle: APA OTS

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