Ehrenamtlich engagiert: Es gibt ein neues Freiwilligengesetz

Das Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement 2012 – kurz Freiwilligengesetz oder FreiwG – regelt in Österreich die Rahmenbedingungen für formelle freiwillige Tätigkeiten. Das Gesetz wurde 2023 überarbeitet und tritt mit 1. September 2023 in Kraft. Neben einer Aufwertung des Freiwilligen Sozialjahrs, des freiwilligen Umweltjahrs, ist auch die Verankerung der Servicestelle für freiwilliges Engagement Teil des neuen Gesetzes in Österreich. Trotz dieser Verbesserungen im Freiwilligengesetz sehen wir als Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs weiteren Adaptierungsbedarf.

Als Mitglied im Freiwilligenrat waren wir aktiv an der Erstellung der Freiwilligenstrategie beteiligt. Die öffentlichkeitswirksame Bekanntmachung dieser Strategie durch das Sozialministerium steht noch aus. In unserer Stellungnahme zur Novelle des Freiwilligengesetzes haben wir bereits auf die in der Freiwilligenstrategie enthaltenen notwendigen und weiterführenden Verbesserungen (z.B. Erweiterung von Fördermöglichkeiten im Freiwilligenwesen, einheitlicher Versicherungsschutz für Freiwillige) verwiesen.

 

Die Neuerungen im Überblick

  • In der Freiwilligengesetzes-Novelle ist unter anderem die bundesweite Servicestelle und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement verankert. Die Servicestelle, deren zentrales Instrument die Online-Plattform freiwillig-engagiert.at ist, wird mit 300.000 EUR im Jahr gefördert.
  • Für die Freiwilligenzentren in den Bundesländern gibt es künftig eine eigene Projektförderung. Die Fördermaßnahme ist mit jährlich einer Million Euro dotiert.
  • Die Mittel des Anerkennungsfonds werden auf 500.000 EUR im Jahr aufgestockt.
  • Zivilschutzverbände und Rettungsdienste erhalten mehr Zuschüsse für Ausrüstung und Infrastruktur.
    Innovative Freiwilligen-Projekte werden künftig einmal im Jahr mit einem Staatspreis für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement ausgezeichnet.
  • Für jene jungen Menschen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein Freiwilliges Umweltjahr oder den Gedenkdienst im Inland absolvieren, gibt es künftig bis zu 500 Euro im Monat Taschengeld. Zusätzlich erhalten Freiwillige ein Gratis-Klimaticket. Die Untergrenze liegt bei 75 % der ASVG-Geringfügigkeitsgrenze. Das Sozialministerium stellt zusätzlich 4,5 Millionen Euro für Trägerorganisationen im Sozialbereich bereit, um diese zu animieren, die volle Geringfügigkeitsgrenze zu zahlen.
  • Gedenk-, Friedens- und Sozialdienste im Ausland werden künftig mit bis zu 3 Millionen Euro im Jahr gefördert.
    Jugendliche, die einen Auslandsdienst absolvieren, können im Falle von Katastrophen oder anderen außerordentlichen Notständen diesen im Inland fortsetzen.
  • Im Freiwilligenrat wird künftig von einer Beschränkung der Funktionsperiode – bisher fünf Jahre – Abstand genommen. Die bisher vorgeschriebenen Fristen zur Bestellung von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern wird abgeschafft, Gleichzeitig werden die Aufgaben des Rates erweitert. Etwa um die Annahme der jährlichen Berichte des Anerkennungsfonds.
  • Der Österreichische Freiwilligenpass dient künftig als zentraler österreichischer Nachweis für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement.

 

Staatspreis für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement

Der Staatspreis für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in Österreich fördert die öffentliche Anerkennung und Wertschätzung von ehrenamtlicher Tätigkeit und zivilgesellschaftlichem Engagement. Das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vergeben diese Auszeichnung im Jahr 2023 zum ersten Mal. Alle ausgezeichneten Projekte dürfen sich über eine Urkunde und eine eigens entwickelte Trophäe freuen. Die Ehrung erfolgt am 4. Dezember 2023 im Q21 des Museumsquartiers Wien. 

 

Einladung

Wir laden alle Interessierten ein, um weitere Details zum Ehrenamt beim Samariterbund in Wien zu erfahren und offene Fragen zu klären. Alle ehrenamtlichen Mitarbeiter:nnen erhalten eine Willkommensbroschüre mit allen wichtigen Infos und Fakten über die Welt des  Samariterbundes, eine Einschulung je nach dem gewünschten Bereich und sind haftplicht- und unfallversichert. Voraussetzung sind regelmäßige ehrenamtliche Mitarbeit über einen vereinbarten Zeitraum, eine schriftliche Rahmenvereinbarung, Strafregisterauszug und Beitrittserklärung zum Samariterbund. Wir bieten ein interessantes Tätigkeitsfeld, Teamtreffen, Supervisions- und Aus- und Weiterbildungsangebote, Austausch und Vernetzung. Wir haben die richtige Jacke bzw. das richtige Fahrzeug für dich!

Karl Svoboda

Geschäftsführender Obmann (Vorstand)

Tel: 0676-83146-8050 bzw. 01 606 01 03
Mail: obmann.stv@samariter-favoriten.at

 

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Bild: Samariterbund