11 Jahre ist es schon wieder her, dass die Rettungsgasse in Österreich eingeführt wurde. Sie ermöglicht es den Einsatzkräften auf Autobahnen, zügig durch den Stau zu Personen in Not zu gelangen. Die Bildung der Rettungsgasse klappt inzwischen in den meisten Fällen, aber noch nicht immer. Gebildet wird sie von den Verkehrsteilnehmenden im Durchschnitt ab einer Geschwindigkeit von 20 km/h. Sie ermöglicht den Einsatzkräften eine schnelle und sichere Zufahrt zum Unfallort. Wer unsicher ist, welche Spur er freihalten muss, kann als Hilfe seine rechte Hand verwenden.
“Laut einer Umfrage ist das positive Meinungsbild dazu stark verankert, das Wissen zur korrekten Bildung aber ausbaufähig. Mit der 24. Novelle zur Straßenverkehrsordnung hat der österreichische Gesetzgeber die Einführung der Rettungsgasse mit 1. Jänner 2012 beschlossen. Die Rettungsgasse ermöglicht den Rettungskräften auf Autobahnen und Schnellstraßen rascher zum Unfallort zu kommen. Sie hilft mit, die Verkehrssicherheit zu verbessern. Das richtige Verhalten bei Herannahen von Einsatzfahrzeugen ist von allen Verkehrsteilnehmern besonders wichtig! Die Rettungsgasse muss gebildet werden, sobald sich ein Stau bildet; nicht erst wenn sich Einsatzfahrzeuge nähern”, erklärt Karl Svoboda, geschäftsführender Obmann vom Samariterbund Favoriten.
Häufige Fragen zur Rettungsgasse
Darf oder muss man den Pannenstreifen beim Ausweichen nach rechts mitbenützen?
Ja, darf man, sofern es notwendig ist, eine ausreichend breite Rettungsgasse zu bilden. Prinzipiell sollte man aber versuchen, den Pannenstreifen so weit wie möglich freizuhalten.
Wie verhält man sich richtig, wenn sich eine Autobahn teilt, oder bei Autobahnabfahrten?
In solchen Stellen ist darauf zu achten, dass ein Rettungsfahrzeug die Richtung der Weiterfahrt frei wählen kann. Oberstes Prinzip ist immer, das Einsatzfahrzeug nicht zu behindern.
Was passiert wenn man nicht bei der Bildung der Rettungsgasse mitmacht?
Aus der gesetzlichen Verpflichtung zur Bildung der Rettungsgasse folgt natürlich auch eine mögliche Bestrafung für jene, die das nicht tun. Nicht mitzumachen kann bis mehrere Hundert Euro kosten. Wer dabei ein Einsatzfahrzeug, ein Fahrzeug des Straßendienstes oder der Pannenhilfe behindert, muss sogar mit einem Strafrahmen bis 2.180 Euro rechnen. Einem Einsatzfahrzeug nachzufahren, das mit Blaulicht die Rettungsgasse befährt, wird übrigens ebenfalls bestraft.
Seit 1. September 2019 ist das verbotene Befahren der Rettungsgasse ein Vormerkdelikt. Für Lenker von mehrspurigen Kraftfahrzeugen immer, bei Lenkern von einspurigen Kraftfahrzeugen kommt es nur dann zu einer Vormerkung, wenn das Befahren der Rettungsgasse zu einer Behinderung von Einsatzfahrzeugen, Fahrzeugen des Straßendienstes, der Straßenaufsicht oder des Pannendienstes geführt hat.
Mitdenken
Die Bestimmungen für die Bildung einer Rettungsgasse erfordern jedoch mehr als die Befolgung des betreffenden Paragraphen. Damit die Rettungsgasse auch in Österreich zu einem Erfolg wird, ist Mitdenken seitens der Autofahrer gefragt. Häufig wird in der jeweiligen Situation entschieden werden müssen, wie man sein Fahrzeug am wirkungsvollsten aus dem Weg schafft und wie weit man ausweichen muss, damit eine ausreichend breite Rettungsgasse entsteht. Unabdingbar dafür ist, immer ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen einzuhalten – selbst im langsamen Kolonnenverkehr.
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