Ab 1.1.2012 = Rettungsgasse Pflicht
NEU: Bei Stau also sofort Rettungsgasse bilden!

Wien, 25.12.2011
Noch sind einige Autofahrer verwirrt: “Wie verhalte ich mich in einem Tunnel oder auf dreispurigen Autobahnen?”. Trotzdem hält jeder die “Rettungsgasse” für notwendig. Eine Sorge ist auch, ob sich im Durchzugsland Österreich auch alle ausländischen Lenker auskennen und daran halten werden!? In anderen europäischen Ländern wie Deutschland, Tschechien, Slowenien und der Schweiz ist die Rettungsgasse schon seit Jahren gelebte Praxis. Die Einsatzorganisationen apellieren an die Autofahrer: “Bilden sie eine Gasse, sie retten damit Leben!”
In der Mitte ist der Weg frei für die Einsatzfahrzeuge
Das Prinzip der Rettungsgasse funktioniert ganz einfach und ermöglicht bei dringenden Rettungsfahrten ins Krankenhaus oder zu einem anderen Einsatzort den Einsatzkräften ein rasches Vorankommen. Daher ist die Bildung einer Rettungsgasse nicht nur bei Unfällen, sondern auch bei bereits bei Stau notwendig.
Bei zweispurigen Fahrbahnen müssen die Lenker nach rechts oder links ausweichen und bei mehrspurigen Fahrbahnen müssen sie zwischen dem ganz linken und den daneben liegenden rechten Fahrstreifen Platz machen.
TV-Spot
Richtige Hilfe nach einem Autounfall
Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten zur Rettungsgasse
Wann ist die Rettungsgasse zu bilden?
Die Rettungsgasse muss bei Staubildung oder stockendem Verkehr vorausschauend und umgehend gebildet werden – auch wenn weit und breit noch kein Einsatzfahrzeug in Sicht ist. Wird die Rettungsgasse erst bei Herannahen eines Einsatzfahrzeuges gebildet, kosten die Ausweichmanöver wertvolle Zeit, die im Ernstfall entscheidend sein kann.
Die Ursache der Verkehrsbehinderung spielt dabei keine Rolle – bei Staubildung muss die Rettungsgasse IMMER gebildet werden. Rettungsfahrzeuge müssen einen Stau auch dann schnell und ungehindert passieren können, wenn sie zu einem anderen Einsatzort müssen oder mit einem Notfallpatienten auf dem Weg ins Krankenhaus sind.
Wer darf die Rettungsgasse benutzen?
Die Rettungsgasse darf ausnahmslos von Feuerwehr, Polizei und Rettung sowie von Straßen- und Pannendiensten befahren werden. Zivile Sanitäter dürfen die Rettungsgasse nur im Einsatzfahrzeug befahren. Die missbräuchliche Benützung der Rettungsgasse bzw. die Behinderung eines Einsatzfahrzeuges ist mit einer Geldstrafe von 72 bis 2.180 Euro belegt. Nur im äußersten medizinischen Notfall – zum Beispiel, wenn ein Mitfahrender einen Herzinfarkt erleidet – darf die Rettungsgasse auch von privaten Fahrzeugen befahren werden. Ein notwendiger Spurwechsel und ein damit verbundenes Queren der Rettungsgasse ist nur dann erlaubt, wenn man sich auf der anderen Seite sicher wieder einordnen kann. Vorsicht vor herannahenden Einsatzfahrzeugen!
Darf der Pannenstreifen benützt werden?
Ja, unbedingt. Für die Bildung der Rettungsgasse ist der Pannenstreifen zu befahren. Das Befahren des Pannenstreifens ist aber nur für die Rettungsgasse erlaubt!
Was ist zu tun, wenn die Straßenbreite nicht ausreicht, um eine Rettungsgasse zu bilden?
Der Großteil der Autobahnen und Schnellstraßen ist ausreichend breit, um eine Rettungsgasse zu bilden – der Pannenstreifen soll dabei mitbenützt werden. In Ausnahmefällen, wenn die Bildung einer Rettungsgasse gar nicht möglich ist (z. B. Engstellen in Tunneln oder im Baustellenbereich) gilt wie bisher: Feuerwehr, Rettung und Polizei ist so schnell und gut wie möglich Platz zu machen!
ACHTUNG: Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sind auch dann zur Bildung einer Rettungsgasse verpflichtet, wenn vorausfahrende Fahrzeuge noch keine Rettungsgasse gebildet haben.
Motorräder dürfen bisher am Stau vorbeifahren. Dürfen sie auch die Rettungsgasse benützen?
Nein. Auch Motorräder müssen die Rettungsgasse bilden und dürfen sie keinesfalls befahren.
Weitere Infos:
Zur Kampagne http://www.rettungsgasse.com/ kommen sie hier
http://www.facebook.com/rettungsgasse
http://twitter.com/#!/rettungsgasse_
http://www.youtube.com/user/rettungsgasse
Rettungsgasse Schulungsvideo – Download Link:
Weitere Infos zu diesem Thema gibt es hier











