Besucher
Counter

Qualitätssicherung beim Samariterbund in Wien

... damit es nicht zu negativen Vorfällen bei Einsätzen kommt

Wichtige Mitteilung für alle ehrenamtlichen SanitäterInnen!

Die am 4.4.2011 vom Samariterbund Landesverband Wien beschlossenen Maßnahmen dienen der Qualitätssicherung und sind ab sofort für alle ehrenamtlichen SanitäterInnen der Wiener Gruppen bindend.

NEUBEITRITT VON BEREITS AUSGEBILDETEN SANITÄTERN

Möchten ausgebildete Sanitäter (ZVD, Quereinsteiger von anderen Organisationen) ehrenamtlich in einer Wiener Gruppe beitreten, werden ab sofort folgende Unterlagen von ihnen verlangt:

- ärztliches Attest (Vordruck muss verwendet werden)

- Strafregisterauszug (Vordruck gemäß Tarifgebührengesetz)

- RS Zeugnis im Original

Weiters muss sich der neue Kollege/in einem Einstiegstest unterziehen

EINSTIEGSTEST FÜR QUEREINSTEIGER

Bei einem Neubeitritt oder Gruppenübertritt aus einer Nicht-Wiener-ASB-Gruppe müssen ehrenamtliche Sanitäter einen Einstiegstest ablegen. Der Einstiegstest muss abgelegt werden, sobald das Prüfungsdatum des RS/NFS-Kurses länger als ein Jahr vergangen ist. Der Einstiegstest wird von der jeweiligen Gruppe abgehalten, eine Fragensammlung wird von der Landesschulung zur Verfügung gestellt. Die Fragen werden vom Prüfling gezogen und schriftlich beantwortet. Im Landesverband wird alle 4 bis 6 Wochen ein Termin für den Einstiegstest stattfinden. Das Testergebnis wird der Landesschulung mitgeteilt (unabhängig vom Ergebnis). Vor Ablegen des Einstiegstest fragt die Gruppe in der Landesschulung nach, ob der betreffende Sanitäter den Test schon mal in einer anderen Gruppe versucht hat. Wird der Test als ehrenamtlicher Sanitäter abgelegt, gilt das Testergebnis innerhalb eines Jahres auch als Aufnahmetest für eine hauptamtliche Tätigkeit beim Samariterbund Wien. Diese Maßnahme betrifft alle Neubeitritte/Übertritte ab 01. Mai 2011!

ANRECHNUNG VON FORTBILDUNGEN

DEFI-REZERTIFIZIERUNG
Defi-Rezertifizierungen werden ab sofort (Rezertifizierungsdatum ab 18.04.2011) nur mehr anerkannt, wenn sie in Wien (LV, Gruppe, Wien GmbH) abgelegt wurden.

AUFTEILUNG DER 16 STUNDEN PFLICHTFORTBILDUNGEN
Die vom SanG verlangten 16 Stunden Fortbildung sind in Zukunft wie folgt zu absolvieren:

- 8 Stunden Megacode oder Traumacode oder ABCDE-Schulung, wobei jeder Sanitäter während der Schulung mindestens einmal Teamleiter (1er-Sani) sein muss. Dies muss vom Vortragenden kontrolliert und dokumentiert werden. Diese Schulung kann auch 2 × 4 Stunden absolviert werden.

- 8 Stunden freie Fortbildungen

Übergangsfrist:
Der laufende Stichtagszeitraum (Stichtagsende 31.03.2013) jedes Sanitäters kann noch herkömmlich absolviert werden, ab dem nächsten Stichtagszeitraum tritt diese Regelung in Kraft.

LISTE DER ANRECHENBAREN FORTBILDUNGEN

- Medizinische, rettungsdienstrelevante Fortbildungen (Anatomie, Physiologie, Pathologie, Praktische Übungen)

– Anrechnung in vollem Umfang, maximal jedoch 8 Stunden im Rahmen der freien Fortbildungsstunden

- Fahrsicherheitstraining, max. 4 Stunden (max. 1x/pro Zeitraum)

- KHD-Übungen – max. 4 Stunden

Keine Anrechnung laut SanG:

- Exkursionen

- Führungskräfteseminare, Konfliktmanagement, Teammangement usw.

- Administrative Fortbildungen (Formulare, Datenfunk,…)

Anrechnung von Kongressen, Universitätsausbildungen usw. obliegen weiterhin den anerkannten Ausbildungsstätten gemäß SanG (LV, 921), allerdings mit maximal 8 Stunden im Rahmen der freien Fortbildungen. Die Teilnahmebestätigungen von Schulungswochenenden müssen themenmäßig auf-geschlüsselt werden. Diese Regelungen tritt sofort in Kraft!

RTW QUALIFIKATION
Um in der Zentrale als ehrenamtlicher Sanitäter am RTW fahren zu können, sind ab so-fort folgende Schulungen notwendig:

- 8 h Megacode

- 8 h Traumacode

- 8 h ABCDE-Schulung

- 8 h RTW-Seminar mit abschließender Prüfung

Von dieser Regelung betroffen sind:

- alle RS, die in der Zentrale RTW fahren möchten

- alle ZVD, die auch als Ehrenamtliche RTW fahren wollen

- alle RS, die vor 2011 das RTW Seminar besucht, aber keinen Dienst gefahren sind

Von dieser Maßnahme NICHT betroffen sind:

- NFS und höher

- All jene, die in 921 eine San-2a-Berechtigung haben

Diese Regelung tritt ab sofort (ohne Übergangsfrist) in Kraft!

WISSENSDEFZIZITE BEI EHRENAMTLICHEN SANITÄTERINNEN

Treten im Rahmen einer Rezertifizierung, Schulung oder während eines Dienstes deutliche Wissensdefizite auf, wird der Obmann/TL/Schulungsreferent von der Landesschulung informiert. Sollte es zu eklatanten Mängeln kommen, wird der Sanitäter umgehend im Fuhrpark gesperrt und die Gruppe informiert. Nach einer individuellen Förderung und einer positiven Wissensüberprüfung durch die Landesschulung wird die Sperre wieder aufgehoben.

Hier noch einmal eine kurze Zusammenfassung für Euch:

- Bei Neubeitritt müssen einige Dokumente (Strafregister, Attest, RS Zeugnis) im Original vorgelegt werden

- Neubeitritte müssen ab sofort einen Einstiegstest in der jeweiligen Gruppe ablegen

- Die Defi-Rezertfizierung muss in Wien abgelegt werden (Gruppe, LV, Wien GmbH)

- 16 h FB werden ab sofort wie folgt aufgeteilt: 8 h freie FB, 8 h Mega/Traumacode/ABCDE

- FB von Uni, Diplom, Kongressen usw. werden ab sofort mit maximal 8 h auf die freien FB angerechnet, dh ALLE Sanitäter müssen ab sofort ein Megacode/Traumacode/ABCDE Schulung besuchen

Wir Bitten um Kenntnisnahme

Peter Erdle/Obmann
Franz Berger/Technischer Leiter
Thomas hebelka/ Technischer Leiter Stv.
Heinz Mezgolits/Schulungsleiter

Impressionen