Führschein für bestimmte Hunderassen ab 1. Juli 2010 Pflicht
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Wien, 18.06.2010
Ab 1. Juli tritt das Gesetz in Kraft: Beim Hundeführschein müssen HundehalterInnen beweisen, dass sie ihren Hund auch in schwierigen Situationen im Griff haben. Von ExpertInnen wurde eine Liste von Hunden ausgearbeitet, für die der Hundeführschein künftig verpflichtend sein wird. Zum einen wurde die große Bisskraft dieser Hunde und die Bisshäufigkeit herangezogen. Zum anderen sind dies unter anderem auch jene Hunde, über die es bei der Tierschutzombudsstelle häufig Beschwerden gibt und die nach Unfällen verstärkt als auffällige und aggressive Hunde in den Tierheimen landen.
Mit heutigem Stand betrifft es:
Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Español, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff).
Hier gibt es eine Übersicht über alle Hunderassen zum Nachlesen
Die nun Liste der betroffenen Hunde ist jederzeit erweiterbar, sie wurde in einer Verordnung festgelegt.
Der Führschein gilt auch für Mischlinge.
“Diese Hunde machen insgesamt knapp fünf Prozent aller in Wien gehaltenen Hunde aus. Diese nicht einmal fünf Prozent sind allerdings für fast 25 Prozent aller Hundebisse verantwortlich”, so Sima. Zusätzlich führen Bisse dieser Hunde meist zu vergleichsweise schwerwiegenderen Verletzungen.
Verpflichtender Hundeführschein innerhalb von 3 Monaten
Der Hundeführschein ist innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung zu absolvieren. Dabei ist zu beachten, dass das Mindestalter des Hundes zum Zeitpunkt der Prüfung sechs Monate betragen muss. HundehalterInnen, die bereits jetzt so eine Hundesrasse besitzen, müssen den Hundeführschein innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes absolvieren.
Die Prüfung wird im Auftrag der Veterinäramt der Stadt Wien durch von der Tierschutzombudsstelle speziell ausgebildete PrüferInnen abgehalten. Zur Prüfung ist eine Haftpflichtversicherungspolizze, eine Anmeldebestätigung sowie die Chipp-Nummer für den Hund mitzubringen. Mindestalter des Hundebesitzers für die Prüfung ist 16 Jahre, er darf auch keine einschlägigen Vorstrafen haben.
Nicht nur Besitzer braucht Führschein
Zu beachten ist, dass nicht nur der Hundebesitzer den Führschein haben muss. Auch jeder, der einen führscheinpflichtigen Hund äußerln führt, muss im Besitz des Scheins sein. Polizei und Magistrat werden in Schwerpunktaktionen Kontrollen durchführen. Wer keinen Schein hat, wird mit einer Verwaltungsstrafe belegt, die bei 100 Euro beginnt und theoretisch bis 14.000 Euro reicht.
Die Prüfung für den Hundeführschein kostet 25 Euro. Zweimal darf man bei der Prüfung scheitern, beim zweiten Versuch ist bereits ein Amtstierarzt dabei. Fällt ein Halter dreimal durch, droht die Abnahme des Tieres.
Besitzer der definierten Rassen, die in Wien zu Besuch sind, müssen ihren Tieren einen Maulkorb überstreifen. Im Zweifelsfall wird der Wohnsitz des Halters mit dem Meldezettel überprüft.
Bei Neuanschaffung binnen drei Monaten
Die Liste der betroffenen Hunde könne jederzeit erweitert werden. Wer die Prüfung für den Hundeführschein absolviert, dem wird die Hundesteuer für ein Jahr erlassen.Wer einen Hund der oben genannten Rassen neu anschafft, muss den Schein innerhalb von drei Monaten machen, wenn das Tier mindestens sechs Monate alt ist. Die Hundesteuer wird in diesem Fall nicht erlassen. Personen unter 16 Jahre und Menschen, die wegen Gewaltdelikten vorbestraft sind, bleibt der Hundeführschein verwehrt.
Weitere Infos gibt es hier





