Vorarbeiten für ein mögliches Gesetz über die Freiwilligenarbeit
Bundesverband ersucht bei der Informationssammlung mitzuwirken

Liebe SamariterInnen!
Der ASBÖ-Bundesverband arbeitet schon seit Längerem intensiv daran, die Anliegen des ASBÖ auch bei Regierung und Parlament zu verfolgen. Eines der Themen, das hier im Fokus steht, ist das Ehrenamt bzw. die Freiwilligenarbeit.
So ist der ASBÖ im Freiwilligenrat vertreten, hat Gelegenheit, an der Planung des BMASK für das „Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeiten 2011“ mitzuarbeiten und sich so entsprechend zu positionieren.
Auch hat der Arbeiter Samaritier Bund Österreichs hat am Freiwilligenbericht 2009 des BMASK mitgearbeitet.
Im Zuge der Vorarbeiten für ein mögliches Gesetz über die Freiwilligenarbeit hat das Sozialministerium die größten österreichischen Freiwilligenorganisationen, daher den ASBÖ, das ÖRK und die Feuerwehr ersucht, an einer Informationssammlung mitzuwirken.
Der Bundesverband leitete an uns diese Fragen weiter und ersucht um Beantwortung bis 6. August 2010 an das Bundesbüro.
Die Gruppe Favoriten wird in den nächsten Tagen auf Euch zukommen mit der Bitte uns diese Fragen zu beantworten!
Fragen:
1. Wie viel % der Freiwilligen Ihrer Organisation sind als unselbständige DienstnehmerInnen beschäftigt?
2. Wie viele Einsätze liegen im Durchschnitt in der Arbeitszeit dieser Freiwilligen?
3. In wie vielen Fällen wird bei Einsätzen jenen Freiwilligen, die Dienstnehmer sind und deren Einsatz in der Arbeitszeit liegt, das Entgelt durch den Arbeitgeber weitergezahlt (und nicht eingestellt)?
4. Besteht die Möglichkeit für die Rettungsorganisationen, Entschädigungen oder Ersatzzahlungen bei Gemeinde oder Land zu beantragen?
5. In wie vielen Fällen werden solche beantragt?
6. Kommt es auch vor, dass trotz Einstellung der Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber, etwa wegen des bürokratischen Aufwandes, von der Organisation kein Antrag auf Ersatzleistung gestellt wird?
Für Fragen steht uns Frau Dr. Anita Stiegler, Mitarbeiterin der Rechtsabteilung, gerne unter 01/89145 – Durchwahl 184 zur Verfügung!





